Bewerbung Master
Die Bewerbungsverfahren der an der Fakultät für Mathematik und Informatik angebotenen Masterstudiengänge unterscheiden sich bezüglich der Voraussetzungen und Anforderungen. Details und Informationen zur Immatrikulation und Einschreibung entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Studiengang.
Der Studiengang Scientific Computing
, der in Zusammenarbeit mit dem Interdisziplinären Zentrum für Wissenschaftliches Rechnen (IWR) angeboten wird, wird akademisch komplett an der Fakultät für Mathematik und Informatik verantwortet und verwaltet.
Der Studiengang Master Technische Informatik
wird größtenteils vom Institut für Technische Informatik (ZITI) angeboten, und akademisch von der Fakultät für Physik und Astronomie verantwortet.
Der Studiengang Master of Education
wird von der Universität Heidelberg in Zusammenarbeit mit der Pädagogischen Hochschule im Rahmen der Heidelberg School of Education (HSE) durchgeführt. Die Verantwortung für die Teilstudiengänge Mathematik und Informatik (inkl. Erweiterungsfächer) liegt allerdings bei der Fakultät. Dementsprechend gibt es ein zweigleisiges Bewerbungsverfahren.
Internationale Bewerber
Allgemeine Informationen zu den Masterstudiengängen unserer Fakultät finden Sie unter dem Reiter Studium
auf dieser Homepage. Informationen speziell für internationale Studienbewerber finden Sie auf den unten verlinkten zentralen Universitätsseiten.
Bei Fragen zu Studiengängen, zum Bewerbungsverfahren, zur Immatrikulation und zu den Regelungen für ausländische Studienbewerber wenden Sie sich bitte an die Studienberatung des Akademischen Auslandsamtes der Universität Heidelberg. Zu den Zulassungsvoraussetzungen für internationale Studienbewerber gehört eine Sprachprüfung in der Unterrichtssprache des jeweiligen Studienganges – deutsch für den Master Mathematik und den Master of Education sowie englisch für den Master Data and Computer Science und den Master Scientific Computing. Weitere studiengangsspezifische Zulassungsbestimmungen finden Sie auf dieser Seite.
Für internationale Studierende aus Nicht-EU- (Europäische Union) und Nicht-EWR-Staaten (Europäischer Wirtschaftsraum - Island, Liechtenstein, Norwegen) mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung wird eine Studiengebühr von 1500 € pro Semester erhoben. Studierende aus EU- und EWR-Staaten sowie internationale Studierende mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung sind von diesen Studiengebühren befreit, weitere Ausnahmen gelten unter bestimmten Voraussetzungen. Darüber hinaus müssen alle Studierenden einen Verwaltungskostenbeitrag von etwa 170 € pro Semester entrichten.
Wenn Sie allgemeine Informationen zur Bewerbung und Immatrikulation suchen, folgen Sie dem Link zum Studienbeginn im ersten akademischen Semester für Masterstudiengänge. Wenn Sie weiter navigieren, beachten Sie, dass keiner unserer Studiengänge zulassungsbeschränkt ist und dass unsere Masterstudiengänge allesamt zugangsbeschränkt sind, d.h., Sie werden zugelassen, sofern Sie die Anforderungen in der Zulassungsordnung für den entsprechenden Studiengang erfüllen.
Der Masterstudiengang Mathematik an der Universität Heidelberg ist zugangsbeschränkt. Demnach ist eine Einschreibung mit den entsprechenden Unterlagen und zu erfüllenden Nachweisen erforderlich. Des Weiteren sind gewisse Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen. Die Einschreibung für den Masterstudiengang Mathematik erfolgt für Studieninteressierte je nach Staatsangehörigkeit durch verschiedene Stellen. Deutsche Studieninteressierte und Studieninteressierte mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung und Studieninteressierte mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung bewerben sich direkt beim Prüfungsamt der Fakultät für Mathematik und Informatik. Internationale Studieninteressierte mit ausländischen Hochschulabschluss bewerben sich über das Online-Bewerbungsportal der Universität.
Zulassungsvoraussetzungen
Die genauen Kriterien zur Zulassung zum Masterstudiengang Mathematik ist in der Zulassungsordnung festgelegt, wesentliche Voraussetzungen dabei sind jedoch folgende:
- Ein überdurchschnittlich erfolgreich erworbener berufsqualifizierender Abschluss im Bachelor-Studiengang Mathematik oder in Studiengängen mit im Wesentlichen gleichem Inhalt an einer in- oder ausländischen Hochschule mit einer Regelstudienzeit von mindestens drei Studienjahren oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss
- Hochschulabschlussnote von mindestens 2,7
- Fachspezifische Einzelnoten, die über die Eignung für das angestrebte Studium Aufschluss geben können
- Nachweise über die persönliche fachliche Einstufung innerhalb der Hochschule bei der Abschlussprüfung (Ranking)
Auch wer keine der genannten Bedingungen für den überdurchschnittlichen Erfolg erfüllt, oder ein anderes Fach studiert hat, kann zum Studium zugelassen werden. Es erfolgt stets eine Einzelfallprüfung.
Erforderliche Unterlagen
- Zeugnis der Allgemeinen oder einer fachgebundenen Hochschulreife bzw. eine gleichwertig anerkannte Hochschulzugangsberechtigung in amtlich beglaubigter Kopie
- Bachelorzeugnis (oder vergleichbarer Abschluss), alternativ ein vorläufiges Zeugnis der Hochschule für die ersten 5 Semester
- (Formlose) Erklärung, dass der Prüfungsanspruch nicht verloren wurde und kein Prüfungsverfahren in einem dieser Fächer läuft
- Tabellarischer Lebenslauf
- Nachweis über erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen (Transcript of Records)
- Ggf. weitere Unterlagen zu relevanten Zusatzqualifikationen
Dies ist lediglich eine zusammengefasste Übersicht der erforderlichen Unterlagen. Für weitere Informationen beziehen Sie sich bitte auf §3 Abs. 2 der Zulassungsordnung. Weitere Informationen zur Einschreibung finden sich auf den Seiten der Universitätsverwaltung.
Immatrikulation
Nach Eingang der Bewerbung und Prüfung der Unterlagen durch die Fachkoordination wird im Falle der Zulassung zum Masterstudium eine Zulassungsbescheinigung ausgestellt. An auswärtige Bewerber:innen wird diese Bescheinigung per Post versandt, für Bewerber:innen von der Universität Heidelberg liegt sie zur Abholung im Prüfungssekretariat bereit. Die Zulassungsbescheinigung ist bei der Immatrikulation in der Zentralen Universitätsverwaltung vorzulegen.
Nachdem Sie den Zulassungsbescheid erhalten haben, können Sie sich mit diesem in den Masterstudiengang Mathematik einschreiben. Alle hierfür benötigten Informationen können Sie dem Zulassungsbescheid entnehmen. Zusätzlich können Sie auch die Seite Immatrikulationsverfahren- und Unterlagen der Universität Heidelberg konsultieren.
Fristen
Deutsche Staatsangehörige und Studieninteressierte mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung:
- Bewerbungsschluss Wintersemester: 30. September
- Bewerbungsschluss Sommersemester: 31. März
Nach erfolgter Zulassung ist eine Einschreibung bis Ende der ersten Vorlesungswoche möglich.
Internationale Staatsangehörige mit ausländischem Hochschulabschluss:
- Bewerbungszeitraum Wintersemester: 1. Mai – 15. Juni
- Bewerbungszeitraum Sommersemester: 1. Oktober – 15. November
Master Data and Computer Science
Für den Masterstudiengang Data and Computer Science besteht sowohl hinsichtlich der Voraussetzungen und Qualifikation eine Zugangsbeschränkung. Demnach ist eine Einschreibung mit den entsprechenden Unterlagen und zu erfüllenden Nachweisen erforderlich. Des Weiteren sind gewisse Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen. Die Bewerbung für den Masterstudiengang Data and Computer Science erfolgt für Studieninteressierte je nach Staatsangehörigkeit durch verschiedene Stellen. Deutsche Studieninteressierte und Studieninteressierte mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung bewerben sich mittels eines Antrags auf Zulassung über das Online-Bewerbungsportal der Universität. Sonstige ausländische Studieninteressierte müssen ihren Antrag auf Zulassung in der vom Studentensekretariat vorgegebenen Form bei der Universität Heidelberg einreichen.
Zulassungsvoraussetzungen
Die genauen Kriterien zur Zulassung zum Masterstudiengang Data and Computer Science ist in der Zulassungsordnung festgelegt, wesentliche Voraussetzungen dabei sind jedoch folgende:
- Ein überdurchschnittlich erfolgreich erworbener berufsqualifizierender Abschluss im Bachelor-Studiengang Informatik, Mathematik oder in Studiengängen mit im Wesentlichen gleichem Inhalt an einer in- oder ausländischen Hochschule mit einer Regelstudienzeit von mindestens drei Studienjahren oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss
- Hochschulabschlussnote von mindestens 2,5
- Fachspezifische Einzelnoten, die über die Eignung für das angestrebte Studium Aufschluss geben können
- Nachweise, über die persönliche fachliche Einstufung innerhalb der Hochschule (Bewerber:in muss zu den besten 20 % des Prüfungsjahrgangs gehören)
Auch wer keine der genannten Bedingungen für den überdurchschnittlichen Erfolg erfüllt, oder ein anderes Fach studiert hat, kann zum Studium zugelassen werden. Es erfolgt stets eine Einzelfallprüfung.
Erforderliche Unterlagen
- Zeugnis der Allgemeinen oder einer fachgebundenen Hochschulreife bzw. eine gleichwertig anerkannte Hochschulzugangsberechtigung in amtlich beglaubigter Kopie
- Bachelorzeugnis (oder vergleichbarer Abschluss), alternativ ein vorläufiges Zeugnis der Hochschule für die ersten 5 Semester
- Thema und Zusammenfassung der Abschlussarbeit
- Erklärung, dass der Prüfungsanspruch nicht verloren wurde und kein Prüfungsverfahren in einem dieser Fächer läuft
- Tabellarischer Lebenslauf
- Nachweis über erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen (Transcript of Records)
- Ggf. weitere Unterlagen zu relevanten Zusatzqualifikationen
Dies ist lediglich eine zusammengefasste Übersicht der erforderlichen Unterlagen. Für weitere Informationen beziehen Sie sich bitte auf §3 Abs. 2 der Zulassungsordnung. Alle für die Bewerbung auf eine Zulassung zum Masterstudiengang Data and Computer Science benötigten Formulare finden Sie in unserem Formularcenter. Weitere Informationen zur Einschreibung finden sich auf den Seiten der Universitätsverwaltung.
Immatrikulation
Nach Eingang und Prüfung der Unterlagen durch die Fachkoordination wird im Falle der Zulassung zum Masterstudium eine Zulassungsbescheinigung ausgestellt. Nachdem Sie den Zulassungsbescheid erhalten haben, können Sie sich mit diesem in den Masterstudiengang Data and Computer Science einschreiben. Alle hierfür benötigten Informationen können Sie dem Zulassungsbescheid entnehmen. Zusätzlich können Sie auch die Seite Immatrikulationsverfahren- und Unterlagen der Universität Heidelberg konsultieren.
Fristen
Deutsche Staatsangehörige und Studieninteressierte mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung:
- Bewerbungsschluss Wintersemester: 30. September
- Bewerbungsschluss Sommersemester: 31. März
Internationale Staatsangehörige mit ausländischem Hochschulabschluss:
- Wintersemester: 01.05. – 15.06.
- Sommersemester: 01.10. – 15.11.
Der Masterstudiengang Scientific Computing an der Universität Heidelberg ist zulassungsbeschränkt. Demnach ist eine Einschreibung mit den entsprechenden Unterlagen und zu erfüllenden Nachweisen erforderlich. Des Weiteren sind gewisse Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen. Die Bewerbung erfolgt für Studieninteressierte je nach Staatsangehörigkeit durch verschiedene Stellen. Deutsche Studierende bewerben sich direkt beim Prüfungsamt der Fakultät für Mathematik und Informatik. Die Zulassung für internationale Studierende ist ein längerer Prozess, da die Gleichwertigkeit der Ausbildung und die Noten, die an einer internationalen Universität erworben wurden, von der internationalen Niederlassung des Zulassungsbüros bestätigt werden müssen. Nach deren Begutachtung entscheidet die Zulassungskommission für den Masterstudiengang an der Fakultät über die endgültige Zulassung.
Zulassungsvoraussetzungen
Die genauen Kriterien zur Zulassung zum Masterstudiengang Data and Computer Science ist in der Zulassungsordnung festgelegt, wesentliche Voraussetzungen dabei sind jedoch folgende:
- Allgemeine Hochschulreife oder fachgebundene Hochschulreife bzw. eine gleichwertig anerkannte Hochschulzugangsberechtigung
- Ein mit überdurchschnittlichem Erfolg erworbener berufsqualifizierender Abschluss in den Bachelor-Studiengängen Mathematik oder Informatik oder in Studiengängen mit im Wesentlichen gleichem Inhalt an einer in- oder ausländischen Hochschule mit einer Regelstudienzeit von mindestens drei Studienjahren oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss
- Nachweis von Kenntnissen der englischen Sprache auf Niveau B2
Weiterhin berücksichtigt werden kann außerdem
- Hochschulabschlussnoten von mindestens 2,3
- Fachspezifische Einzelnoten, die über die Eignung für das angestrebte Studium Aufschluss geben können
- Nachweise über die fachliche Einstufung des Bewerbers innerhalb der Hochschule bei der Abschlussprüfung (Ranking)
Erforderliche Unterlagen
- Zeugnis der Allgemeinen oder einer fachgebundenen Hochschulreife bzw. eine gleichwertig anerkannte Hochschulzugangsberechtigung in amtlich beglaubigter Kopie
- Bachelorzeugnis (oder vergleichbarer Abschluss), alternativ ein vorläufiges Zeugnis der Hochschule für die ersten 5 Semester
- Erklärung, dass der Prüfungsanspruch nicht verloren wurde und kein Prüfungsverfahren in einem dieser Fächer läuft
- Tabellarischer Lebenslauf
- 1-2 seitiges persönlich verfasstes Motivationsschreiben in englischer Sprache
- Nachweis über erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen (Transcript of Records)
- Ggf. weitere Unterlagen zu relevanten Zusatzqualifikationen
Dies ist lediglich eine zusammengefasste Übersicht der erforderlichen Unterlagen. Für weitere Informationen beziehen Sie sich bitte auf §2 Abs. 4 der Zulassungsordnung.
Immatrikulation
Nach Eingang der Bewerbung und Prüfung der Unterlagen durch die Fachkoordination wird im Falle der Zulassung zum Masterstudium eine Zulassungsbescheinigung ausgestellt. Nachdem Sie den Zulassungsbescheid erhalten haben, können Sie sich mit diesem in den Masterstudiengang Scientific Computing einschreiben. Alle hierfür benötigten Informationen können Sie dem Zulassungsbescheid entnehmen. Zusätzlich können Sie auch die Seite Immatrikulationsverfahren- und Unterlagen der Universität Heidelberg konsultieren.
Bewerbung und Zulassung Internationale Studierende
Erforderliche Unterlagen
- Formular: Antrag auf Zulassung zum Masterstudium (konsekutiv)
- Schul-/Hochschulzeugnis mit Hochschulzugangsberechtigung (Originale oder beglaubigte deutsche oder englische Übersetzungen)
- Hochschulzeugnisse mit Notenlisten aller Lehrveranstaltungen/vollständige Transcripts (Originale oder beglaubigte Kopien UND ggf. beglaubigte deutsche oder englische Übersetzungen) sowie Kurslisten mit Angaben zu den Kursinhalten
- Nachweis von Kenntnissen der englischen Sprache auf Niveau B2
- 1-2 seitiges persönlich verfasstes Motivationsschreiben in englischer Sprache
- Tabellarischer Lebenslauf
- Erklärung, dass der Prüfungsanspruch nicht verloren wurde und kein Prüfungsverfahren in einem dieser Fächer läuft
- Ggf. weitere Unterlagen zu relevanten Zusatzqualifikationen
Die genauen Vorgaben entnehmen Sie bitte §2 Abs. 4 der Zulassungsordnung. Alle Unterlagen müssen in einem Umschlag an das Dezernat für Internationale Beziehungen geschickt werden. Unvollständige Bewerbungen werden nicht gewertet.
Anhand der Bewerbungsdaten prüft der Fachbereich für jeden Kandidaten individuell, ob die Bewerbungskriterien erfüllt werden. Dies beinhaltet eine Überprüfung der Themen und Inhalte des absolvierten Bachelorstudiums und der in dieser Ausbildung erzielten Noten. Bei positiver Bewertung stellt die Zentrale Zulassungsstelle einen Zulassungsbescheid aus, welcher den Bewerber oder die Bewerberin zur Immatrikulation in den Masterstudiengang an der Zentralen Immatrikulationsstelle der Universität Heidelberg berechtigt. Die Fakultät und die Geschäftsstelle der HGS MathComp stellen außerdem Einladungsschreiben für die Beantragung eines Visums aus. Der gesamte Bearbeitungsprozess - vom Eingang der Bewerbung in der ausländischen Zulassungsstelle bis zur endgültigen Entscheidung der Fakultät - dauert in der Regel zwischen 6 - 8 Wochen.
Fristen für die Bewerbung
- Bewerbungsschluss Wintersemester: 15. Juni
- Bewerbungsschluss Sommersemester: 15. November
Die Zulassung zum Master of Education ist im Allgmeinen Teil der Zulassungssatzung geregelt. Für die Teilstudiengänge Mathematik und Informatik gelten zusätzlich jeweils die Besonderen Teile der Zulassungssatzung. Nachdem Sie für den Studiengang Master of Education angenommen wurden, erfolgt die Einschreibung über das Online-Bewerbungsportal der Universität Heidelberg.
Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen
Die genauen Kriterien zur Zulassung zum Masterstudiengang Lehramt Informatik sind in der Zulassungsordnung festgelegt, wesentliche Voraussetzungen dabei sind jedoch folgende:
- Bestandener lehramtsbezogener Bachelorabschluss im entsprechenden Teilstudiengang in einem polyvalenten Bachelorstudiengang, einem Bachelor of Education oder einem Bachelorstudiengang mit im Wesentlichen gleichem Inhalt
- Kein verlorener Prüfungsanspruch und kein laufendes Prüfungsverfahren
Besondere Zulassungsvoraussetzungen
Weitere notwendige Zulassungsvoraussetzungen sind im Besonderen Teil der Zulassungssatzung geregelt. Für Mathematik und Informatik gelten dabei folgende:
- Bestandener lehramtsbezogener Bachelor-Abschluss im Teilstudiengang Mathematik bzw. Informatik oder in einem Teilstudiengang mit im Wesentlichen gleichem Inhalt (i. d. R. mindestens 2 LP im Bereich der Fachdidaktik und mindestens 74 LP im Bereich der Fachwissenschaft)
- Mathematik: Evtl. Auswahlgespräch: Wenn aus den eingereichten Bewerbungsunterlagen nicht eindeutig hervorgeht, ob die in der Zulassungssatzung genannten Voraussetzungen erfüllt sind
- Informatik: Tabellarischer Lebenslauf, der die Studienzeiten mit den absolvierten Modulen detailliert auflistet
- Zulassung unter Auflage: Bei fehlenden Voraussetzungen kann eine Zulassung erfolgen, wenn bestimmte Lehrveranstaltungen aus dem 50 % Bachelorstudiengang Mathematik bzw. Informatik nachgeholt werden
Erforderliche Unterlagen
- Zeugnis der Allgemeinen oder einer fachgebundenen Hochschulreife bzw. eine gleichwertig anerkannte Hochschulzugangsberechtigung in amtlich beglaubigter Kopie
- Bachelorzeugnis (oder vergleichbarer Abschluss), alternativ ein vorläufiges Zeugnis der Hochschule für die ersten 5 Semester
- Nachweis über erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen (Transcript of Records)
- Nachweis über die Teilnahme am Self-Assessment der Heidelberg School of Education für den Master of Education
- Erklärung, dass der Prüfungsanspruch nicht verloren wurde und kein Prüfungsverfahren in einem dieser Fächer läuft
- Tabellarischer Lebenslauf
- Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse (für Bewerber:innen mit einer anderen Muttersprache als Deutsch)
- Ggf. weitere Unterlagen zu relevanten Zusatzqualifikationen
Dies ist lediglich eine zusammengefasste Übersicht der erforderlichen Unterlagen. Für weitere Informationen beziehen Sie sich bitte auf den allgemeinen Teil der Zulassungssatzung für den Master of Education.
Fristen für die Bewerbung
1. Fachsemester
- Wintersemester: 15. Mai
- Sommersemester: 15. November
Höheres Fachsemester
- Wintersemester: 15. Juli
- Sommersemester: 15. Januar